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Verjährung im Mietrecht

Verjährung im Mietrecht Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich drei Jahre. Im Mietrecht betrifft dies z. B. den Anspruch des Vermieters auf Zahlung der Miete und den Anspruch des Mieters auf Rückzahlung zu Unrecht entrichteter Miete, z. B. bei vollständiger Mietzahlung … Weiterlesen

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Kuendigung bei Personenmehrheit

Kündigung bei Personenmehrheit Der Vermieter muss eine Kündigung grundsätzlich gegenüber allen Mietern aussprechen, auch bei Eheleuten. Eine gegenüber nur einem Mitmieter erklärte Kündigung ist unwirksam. Die Kündigung muss jedoch nicht unbedingt in einem einzigen Schreiben enthalten sein. So ist es … Weiterlesen

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