Mietvertrag: Formgerechte NachtragsvereinbarungIst ein formgerechter Mietvertrag mangels rechtzeitiger Annahme zunächst nicht abgeschlossen worden, oder wurde die Form aus anderen Gründen nicht eingehalten, so kommt durch eine formgerechte Nachtragsvereinbarung, die auf die ursprüngliche Urkunde Bezug nimmt, ein insgesamt formwirksamer Mietvertrag zustande (BGH, Urteil vom 29.04.2009, AZ. VII ZR 142/07).