Archiv der Kategorie Gewerbemietrecht
Mängel der Wohnung
7.10.2010 von TB.
Entdeckt der Mieter während der Mietzeit einen Mangelm muss er diesen dem Vermieter unverzüglich, mithin ohne schuldhaftes Verzögern anzeigen. Dieser muss dann den Mangel umgehend beseitigen. Dem kann der Vermieter einer Eigentumswohnung auch nicht entgegenhalten, dass die Mängelbeseitigung zu Eingriffen in das Gemeinschaftseigentum führen würde und daher erst ein Beschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlich sei (KG Berlin RE WM 90,376). Die Mängelbeseitigungspflicht des Vermieters ist grundsätzlich auch nicht von der Höhe der Mieteingänge abhängig (LG Berlin WM 91,538). Wie der Vermieter den Mangel beseitigt, ist zunächst seine Sache.Beim Vorliegen nicht nur unerheblicher Mängel, die im Laufe der Mietzeit auftreten, hat der Mieter insbesondere die folgenden Gewährleistungsrechte: neben dem Beseitigungsanspruch gibt es das Minderungsrecht, Schadenersatz und im Einzelfall auch das Recht zur fristlosen Kündigung. Auch kann der Mieter den Mangel selbst beseitigen lassen und hierfür Ersatz der ihm entstanden Kosten verlangen. Ist der Mieter nicht gewillt diese Kosten vorzustrecken, kann er vom Vermieter auch einen Kostenvorschuß verlangen. Da die Geltendmachung dieser Rechte von dem Vorliegen verschiedener Voraussetzungen abhängt, sollte hier zunächst anwaltlicher Rat eingeholt werden.
Geschrieben in Wohnraummietrecht, Gewerbemietrecht, Mietrecht allgmein | Drucken | Keine Kommentare »
Schönheitsreparaturen: Was muss beachtet werden?
15.5.2010 von TB.
Ist der Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen vertraglich wirksam verpflichtet worden und erledigt er diese nicht rechtzeitig bis zum rechtlichen Ende des Mietverhältnisses, kann der Vermieter keineswegs sofort Geld im Wege des Schadenersatzes verlangen. Vielmehr muss er den Mieter zunächst unter Fristsetzung auffordern, die Arbeiten durchzuführen. Da der Anspruch des Vermieters auf Durchführung von Schönheitsreparaturen erst nach dem rechtlichen Ende des Mietverhältnisses entsteht, darf die Frist grundsätzlich auch erst danach gesetzt werden (LG Berlin GE 2001,697), selbst dann, wenn der Mieter die Wohnung vorzeitig zurückgibt (KG Berlin GE 2002, 1330). Die Aufforderung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen muss so genau sein, dass der Mieter den Umfang der durchzuführenden Arbeiten aus ihr ersehen kann (LG Itzehoe WM 97,175). Es reicht daher nicht, wenn der Vermieter nur verlangt die Wohnung vollständig zu renovieren.
Geschrieben in Wohnraummietrecht, Gewerbemietrecht | Drucken | Keine Kommentare »
Mietrecht-Gewerbemiete-Grundreinigung-Teppich
22.2.2010 von TB.
Mietrecht-Gewerbemiete-Grundreinigung Teppich
Vereinbaren die Parteien eines Gewerberaummietvertrages allgemein die Übertragung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter, umfassen diese auch die Grundreinigung des verlegten Teppichbodens (BGH,Urteil vom 08.10.2008,Az XII ZR 15/07).
Geschrieben in Gewerbemietrecht | Drucken | 1 Kommentar »
Gewerberaummiete: Schwere Erkrankung des Mieters kein Kündigungsgrund
24.7.2009 von TB.
Gewerberaummiete: Schwere Erkrankung des Mieters kein Kündigungsgrund
Ein befristeter Mietvertrag kann vom Mieter dann ausnahmsweise vorzeitig gekündigt werden, wenn sonstige wichtige Gründe aus seinem Interessenbereich vorliegen, die nicht in seine Risikosphäre fallen. Dies trifft für den Fall einer schweren Erkrankung indes nicht zu, da er auch insoweit das grundsätzlich persönliche Verwendungsrisiko trägt. Dieses gesetzlich zugewiesene Risiko wird allerdings durch die gesetzlich und ggf. vertraglich eingeräumte Möglichkeit zur Untervermietung abgemindert (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2008, AZ. 24 W 53/08).
Geschrieben in Gewerbemietrecht | Drucken | Keine Kommentare »