Mietrecht-Gewerbemiete-Grundreinigung Teppich
Vereinbaren die Parteien eines Gewerberaummietvertrages allgemein die Übertragung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter, umfassen diese auch die Grundreinigung des verlegten Teppichbodens (BGH,Urteil vom 08.10.2008,Az XII ZR 15/07).