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Mietrecht-Kündigung-Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht

Mietrecht-Kündigung-Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht

Mit Urteil vom 12.11.2008 hat der Bundesgerichtshof für den Fall der Vereinbarung einer Staffelmiete folgendes entschieden:

Ein formularmäßig erklärter einseitiger Verzicht des Mieters von Wohnraum auf sein ordentliches Kündigungsrecht benachteiligt den Mieter nicht unangemessen, wenn der Kündigungsausschluss zusammen mit einer zulässigen Staffelmiete vereinbart wird und seine Dauer nicht mehr als vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung beträgt. Ein solcher Kündigungsausschluss ist wirksam und der Mieter daher an ihn gebunden ( BGH, Urteil vom 12.11.2008,Az: VIII ZR 270/07).

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