Fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug
Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges ist gemäß §§ 543, 569 BGB in zwei Fällen möglich:- wenn der Mieter an zwei aufeinander folgenden Terminen mit mehr als einer Monatsmiete im Zahlungsverzug ist,- wenn der Mieter über einen längeren Zeitraum mit einem … Weiterlesen