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Mietrecht:Verkehrssicherungspflicht des Vermieters

Mietrecht:Verkehrssicherungspflicht des Vermieters

Der Vermieter muss alles tun, um Mieter bzw. dessen Haushaltsangehörige vor Schäden an Körper und Gesundheit bzw. an deren Hab und Gut durch den mangelhaften Zustand der Mietwohnung zu bewahren. Verletzt der Vermieter schuldhaft diese Sorgfaltspflichten, macht er sich schadenersatzpflichtig. An die Sorgfaltspflicht des Vermieters stellen die Gerichte hohe Anforderungen. Besonders sorgfältig müssen z. B. die Türverschlüsse bei einer Fahrstuhlanlage überprüft werden. Es soll ausreichen, wenn das Hausdach alle drei Monate überprüft wird. Sanitäre Einrichtungen in den Mieträumen müssen hingegen ohne konkreten Anlass nicht vom Vermieter überprüft werden. Erleidet der Mieter einen Schaden, obwohl er von der Gefahrenquelle weiß, kann ein Schadenersatzanspruch ganz entfallen. Stets muss er sich jedoch ein Mitverschulden anrechnen lassen.

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