Schönheitsreparaturen-Geld vom Vermieter
Sofern der Mieter nicht zur Durchführung der Schönheitsreparaturen aufgrund einer unwirksam Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag verfplichtet ist, dennoch die Schönheitsreparaturen durchführt, kann der Mieter einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Vermieter geltend machen. Dabei sind 9,00 /m² gemalerter Fläche an Schadenersatz anzusetzen. Der Anspruch verjährt nach drei Jahren.