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Zulässigkeit einer Abriss- oder Leerstandskuendigung

Zulässigkeit einer Abriss- oder Leerstandskuendigung

Vor dem Hintergrund teilweise massiver Wohnungsleerstände ist in jüngster Zeit die Frage aktuell geworden, ob der Vermieter dann kündigen kann, wenn nur noch wenige Mieter im Hause verblieben sind und der Vermieter dieses Haus abreißen möchte, um weitere Verluste zu vermeiden. Der geplante Abriss eines Gebäudes ist allerdings keine „wirtschaftliche Verwertung“ im Sinne des Gesetzes, wenn das Grundstück anschließend nicht verwertet (verkauft) oder neu bebaut werden soll, sondern lediglich brach liegt (BGH WM 2004, 277). Hat der Vermieter in einem solchen Falle gekündigt, kann der Mieter von ihm dann Schadenersatz verlangen, welcher nicht nur die Umzugskosten umfasst.

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