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Mietrecht-Wie oft darf der Mieter grillen?

Mietrecht-Wie oft darf der Mieter grillen?

Inwieweit das Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten zulässig ist, hängt zunächst vom Einzelfall (Vereinbarungen, örtliche Gegebenheiten u.a.) ab. Wenn keine Schäden verursacht und die Nachbarn nicht unzumutbar belästigt werden, ist das Grillen grundsätzlich zulässig (AG Wedding MM 90, 317). Eine Grilldauer von insgesamt 6 Stunden/Jahr ist geringfügig und deshalb im Regelfall zumutbar (LG Stuttgart NJW 97,37). Das AG Bonn (WM97,325) hält das Grillen einmal im Monat für zulässig, wenn die übrigen Bewohner mindestens 2 Tage vorher darüber informiert werden. Wenn allerdings Qualm konzentriert in die Wohnung der Nachbarn dringt, stellt dies einen Verstoß gegen das Landesimmissionsschutzgesetz dar und kann dem Verursacher ein Bußgeld einbringen. Das LG Essen (WM 2002,337) setzt sogar noch engere Grenzen. Nach dieser Entscheidung kann das Grillen auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses vertraglich sogar ganz verboten werden. Hält sich der Mieter trotz Abmahnung nicht an das Verbot, droht sogar eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses.

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