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Mietrecht-Wie muss der Mieter Schhönheitsreparaturen ausführen?

Mietrecht-Wie muss der Mieter Schhönheitsreparaturen ausführen?

Soweit die Schönheitsreparaturen überhaupt wirksam auf den Mieter abgewälzt worden sind, hat er diese fachmännisch in mittlerer Art und Güte zu erbringen. Eine Klausel „Die Schönheitsreparaturen sind ausschließlich durch Fachkräfte auszuführen“ ist unwirksam. Der Mieter darf jedoch auch nicht laienhaft renovieren – Hobbyqualität reicht nicht aus (LG Berlin GE 2000,677). Streifig oder nicht deckend gestrichene Decken und Wände, Laufnasen am Tür- und Fensteranstrich, offene Nähte oder Überlappungen an den Tapetenbahnen sowie übermalte Tür- und Fensterbeschläge muss der Vermieter nicht akzeptieren. Allerdings darf er auch keine überzogenen Anforderungen an Art und Güte der Renovierungsarbeiten stellen. Beispielsweise kann eine Raufasertapete durchaus mehrfach überstrichen werden, solange sie noch ausreichend fest ist und ihre Struktur nicht verloren geht.

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