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Mietrecht - Muss ich dem Vermieter bei Auszug Geld bezahlen?

Mietrecht - Muss ich dem Vermieter bei Auszug Geld bezahlen?

In einer Vielzahl von Mietverträgen ist geregelt, dass bei Auszug des Mieters aus der Wohnung dieser einen Schadensersatz an den Vermieter dafür zahlen muss, dass die Schönheitsreparaturen noch nicht fällig sind und somit nicht vom Mieter zu tragen sind, sondern vielmehr in naher Zukunft vom Vermieter. Es handelt sich daher um sogenannte Abgeltungsklauseln, die oftmals eine Beteiligung des Mieters in Höhe von 20, 40 bzw. 60 % an den Kosten für die in Zukunft durchzuführenden Schönheitsreparaturen bestimmen. Mit Datum vom 18.10.2008 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass derartige Quotenabgeltungsklauseln bei derart starren Berechnungen unwirksam sind, da diese keine Rücksicht auf den Zustand der Wohnung nehmen. Grundsätzlich kann man sagen, dass die meisten in Mietverträgen genannten Quotenabgeltungsklauseln unwirksam sind, so dass der Vermieter keinen Anspruch auf Schadensersatz hinsichtlich zukünftig durchzuführender Schönheitsreparaturen hat. Sollte es beim Auszug aus einem Mietverhältnis Streit über derartige Fragen geben, sollte umgehend fachliche Hilfe in Anspruch genommen werden, um die Ansprüche erfolgreich abzuwehren.

Mietrecht-Velten

Mietrecht-Velten

Velten gehört zum Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Oranienburg. Rechtsanwalt Brehmel ist Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentum und unser Sekretariat in Velten ist telefonisch erreichbar unter 03304/204953.

Mietrecht-Teltow-Rechtsanwalt

Mietrecht-Teltow-Rechtsanwalt

Teltow befindet sich im Amtsgerichtsbezirk Potsdam. Zuständig für Streitigkeiten aus dem Bereich Teltow (auch Kleinmachnow, Stahnsdorf) ist das Amtsgericht Potsdam.
Unsere Kanzleiräume in Teltow befinden sich in der Potsdamer Str. 86 (Hauptverbindungsstraße Potsdam, Stahnsdorf Richung Berlin).

Zuständig für Mietrechtsangelegenheiten in Teltow ist Rechtsanwalt Rechtsanwalt Rohde.
Das Sekretariat in Teltow ist telefonisch erreichbar unter 03328/337384

Impressum

Gestalter der Internetseite sind:

Rechtsanwalt Karsten Mauersberger
zugelassen beim Landgericht Neuruppin
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg,
Grillendamm 2, 14776 Brandenburg
e-mail: anwalt@debitel.net
Steuernr.:051/159/00031

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Mitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg,
Grillendamm 2, 14776 Brandenburg
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Zugelassen beim Landgericht Berlin,
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin,
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e-mail: anwalt@debitel.net
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Steuernr.:31/437/62316

Mietrecht-Falkensee-Rechtsanwalt

Mietrecht-Falkensee-Rechtsanwalt

In Falkensee befindet sich unsere Kanzlei zentral gelegen in der Bahnhofstraße 52 gegenüber von der Stadthalle.

Falkensee gehört zum Gerichtsbezirk Nauen, ebenso wie die angrenzenden Gemeinden wie zB Brieselang, Dallgow, Schönwalde usw. Im Falle eines Gerichtsprozesses ist, wenn sich die Mietwohnung in Falkensee befindet, das Amtsgericht Nauen zuständig. Rechtsanwalt Brehmel ist Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungeigentum. Ferner ist auch Rechtsanwalt Rohde auf Mietrecht spezialisiert.

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