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Schönheitsreparaturen-Geld vom Vermieter

Dieser Eintrag stammt von FR Am 21.7.2009 @ 09:24 In Mietrecht allgmein | Keine Kommentare

Schönheitsreparaturen-Geld vom Vermieter

Sofern der Mieter nicht zur Durchführung der Schönheitsreparaturen aufgrund einer unwirksam Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag verfplichtet ist, dennoch die Schönheitsreparaturen durchführt, kann der Mieter einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Vermieter geltend machen. Dabei sind 9,00 €/m² gemalerter Fläche an Schadenersatz anzusetzen. Der Anspruch verjährt nach drei Jahren.


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