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Betriebskosten-unwirtschaftlich-unberechtigt
Dieser Eintrag stammt von FR Am 1.3.2011 @ 07:15 In Mietrecht allgmein | Keine Kommentare
Betriebskosten-unwirtschaftlich-unberechtigt
Der Vermieter ist nur berechtigt, Betriebskosten, die dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entsprechen, umzulegen. Sofern der Mieter Zweifel an der Wirtschaftlichkeit der Betriebskosten hat, ist er gehalten, anhand von örtlichen Vergleichs- oder Durchschnittswerten zu belegen, dass die in Rechnung gestellten Betriebskosten über denen der Vergleichswerte liegen und somit unwirtschaftlich sind. Liegt ein Verschulden des Vermieters vor, ist der Mieter berechtigt, die entsprechenden Kosten für die unwirtschaftlichen Betriebskosten nicht zu entrichten.
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