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Artikel am: 6.1.2011

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Fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug

Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges ist gemäß §§ 543, 569 BGB in zwei Fällen möglich:- wenn der Mieter an zwei aufeinander folgenden Terminen mit mehr als einer Monatsmiete im Zahlungsverzug ist,- wenn der Mieter über einen längeren Zeitraum mit einem … Weiterlesen →

6.1.2011

Kategorien Kündigung

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