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Artikel am: 7.10.2010

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Mängel der Wohnung

Entdeckt der Mieter während der Mietzeit einen Mangelm muss er diesen dem Vermieter unverzüglich, mithin ohne schuldhaftes Verzögern anzeigen. Dieser muss dann den Mangel umgehend beseitigen. Dem kann der Vermieter einer Eigentumswohnung auch nicht entgegenhalten, dass die Mängelbeseitigung zu Eingriffen … Weiterlesen →

7.10.2010

Kategorien Gewerbemietrecht, Mietrecht allgmein, Wohnraummietrecht

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