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Gewerberaummiete: Schwere Erkrankung des Mieters kein Kündigungsgrund
24.7.2009 von TB.
Gewerberaummiete: Schwere Erkrankung des Mieters kein Kündigungsgrund
Ein befristeter Mietvertrag kann vom Mieter dann ausnahmsweise vorzeitig gekündigt werden, wenn sonstige wichtige Gründe aus seinem Interessenbereich vorliegen, die nicht in seine Risikosphäre fallen. Dies trifft für den Fall einer schweren Erkrankung indes nicht zu, da er auch insoweit das grundsätzlich persönliche Verwendungsrisiko trägt. Dieses gesetzlich zugewiesene Risiko wird allerdings durch die gesetzlich und ggf. vertraglich eingeräumte Möglichkeit zur Untervermietung abgemindert (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2008, AZ. 24 W 53/08).
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