Archive für Mai 2009
Heizkostenabrechnung: Wann sind Schaetzungen zulässig?
18.5.2009 von TB.
Heizkostenabrechnung: Wann sind Schätzungen zulässig?
Wie zu verfahren ist, wenn der Energieverbrauch einzelner Mieter nicht erfasst werden kann, regelt die Heizkostenverordnung unter dem Stichwort “Kostenverteilung in Sonderfällen”. Gemeint sind hierbei insbesondere Schätzungen des Verbrauchs.
Geschätzt werden darf jedoch nur, wenn der Verbrauch in einer Abrechnungsperiode wegen Geräteausfalls, oder aus anderen zwingenden Gründen nicht erfasst werden konnte.
Nicht geregelt ist, ob auch geschätzt werden darf, wenn der Ableser den Mieter lediglich nicht angetroffen hat. Die meisten Gerichte lassen in derartigen Fällen eine Schätzung grundsätzlich zu. Das Gleiche gilt, wenn sich der Mieter geweigert hat, den Ableser in die Wohnung zu lassen.
Auch wenn Kinder des Mieters beim Spielen den Heizkostenverteiler beschädigen, oder vom Heizkörper gerissen haben, soll nach der Rechtsprechung ein zwingender Grund für eine Schätzung vorliegen.
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Zulässigkeit einer Abriss- oder Leerstandskuendigung
14.5.2009 von TB.
Zulässigkeit einer Abriss- oder Leerstandskuendigung
Vor dem Hintergrund teilweise massiver Wohnungsleerstände ist in jüngster Zeit die Frage aktuell geworden, ob der Vermieter dann kündigen kann, wenn nur noch wenige Mieter im Hause verblieben sind und der Vermieter dieses Haus abreißen möchte, um weitere Verluste zu vermeiden. Der geplante Abriss eines Gebäudes ist allerdings keine “wirtschaftliche Verwertung” im Sinne des Gesetzes, wenn das Grundstück anschließend nicht verwertet (verkauft) oder neu bebaut werden soll, sondern lediglich brach liegt (BGH WM 2004, 277). Hat der Vermieter in einem solchen Falle gekündigt, kann der Mieter von ihm dann Schadenersatz verlangen, welcher nicht nur die Umzugskosten umfasst.
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